Geld zurück vom Finanzamt
Renovierungskosten sind steuerlich absetzbar!
Nutzen Sie die Möglichkeit bis zu 1.200,--€ Kosten für Instandsetzungs- und Modernisierungsarbeiten in Ihrer selbst genutzten Wohnung, auch als Mieter, vom Finanzamt erstattet zu bekommen.
Der §35a des Einkommensteuerssteuergesetzes gestattet es, die Kosten für sog. haushaltsnahe Dienstleistungen in den zu eigenen Wohnzwecken genutzten Räumen steuermindernd geltend zu machen. Seitens des Bundesfinanzministeriums wurde klar gestellt, dass hierzu Substanz erhaltenden Arbeiten gehören, wenn ein Malerfachbetrieb, wie
Michael Gotthardt Malerteam
es ist, mit der Ausführung der Arbeiten beauftragt wurde.
Im Einzelnen gilt dies u.a. für
tapezieren und Streichen von Innenwänden
lackieren von Fenstern, Türen u. Heizkörpern
beseitigen kleinerer Schäden
Beseitigung von Wasserschäden
Neu!!
z.B. : Umfassende Sanierung des Dachgeschosses
Umbau einer Terasse zu einem Wintergarten.
Verehrte Kunden, Sie als Steuerzahler und Selbstnutzer dürfen,
wenn Sie uns mit den oben aufgeführten Arbeiten beauftragen,
20 Prozent der Aufwendungen von
Ihrer Steuerschuld direkt abziehen.
Maximal gibt es 1.200,-- Euro pro Jahr zurück. Der Steuervorteil wird auf
die Arbeitsleistung und die Fahrtkosten gewährt, nicht auf Materialkosten.
Mieter einer Wohnung können den Steuervorteil beanspruchen,
wenn sie selbst Auftraggeber sind.
Im Unterschied zu Sonderausgaben oder Werbungskosten, wird der Steuervorteil direkt von der Steuerschuld abgezogen und mindert sofort in voller Höhe
die zuzahlende Einkommensteuer.
Als Nachweis verlangt die Finanzbehörde eine Kopie der Rechnung, sowie den Quittungsbeleg der Überweisung. Die Begrenzung auf 1.200,--€ Maximalsumme nimmt das Finanzamt automatisch vor.
Wir erstellen Ihnen gern ein Angebot!